Weiße, gleichmäßige Zähne gelten als Symbol für Attraktivität und Jugendlichkeit .Zudem sollen sie zu mehr Erfolg verhelfen – im Beruf wie in der Liebe. Zähne sollen nicht nur gesund sein, sondern auch schön aussehen. Für fast jeden gibt es Methoden zur Zahnaufhellung, strahlend weiße Zahnreihen sind nicht mehr allein Hollywood-Schönheiten vorbehalten.
Es gibt folgende Methoden für das Aufhellen der Zahnreihen:
1. Home Bleaching
Hierbei kommen individuell hergestellte Schienen zum Einsatz, die mit Zahnaufhellungsgel beschickt werden. Alternativ stehen vorgefertigte Schienen, die bereits mit Gel gefüllt sind, zur Verfügung. Die Schienen werden nach Anleitung zu Hause getragen.
2. In-Office-Bleaching - das kontrollierte Aufhellen in der Zahnarztpraxis.
Hier wird mit medizinischen Mitteln gearbeitet. Es wird ein hoch konzentriertes, chemisch aktiviertes Gel direkt auf die Zähne aufgetragen. Die Schleimhaut wird zuvor mit einem Abdeckungskunststoff geschützt. Bleachings enthalten Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid. Beide Substanzen setzen im Mund aktiven Sauerstoff frei. Der dringt in den Zahnschmelz ein, spaltet dort Farbstoffe auf und wandelt sie in farblose um. Eine chemische Reaktion, vergleichbar der beim Blondieren von Haaren.
Das Vorgehen in der Praxis
Vor dem Bleaching steht eine gründliche Anamnese und Diagnose . Das Röntgen „verdächtiger“ Zähne kann sinnvoll sein, um "leblose " oder kariöse Zähne zu erkennen. Vor einer Aufhellungsbehandlung wird eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchgeführt, da nur bei einem belagfreien Zahn die „echte“ Zahnfarbe zu beurteilen ist und die nachfolgende Aufhellungsbehandlung besser auf die Zahnsubstanz einwirken kann. Auch muss überprüft werden, ob ein Bleaching überhaupt durchführbar oder empfehlenswert ist.
Wann ist kein Bleaching durchführbar?
- Schwangerschaft und Stillzeit: die Auswirkungen des versehentlich verschluckten Bleichmittels auf das Ungeborene sind noch nicht hinreichend untersucht. Außerdem verändert die Hormonumstellung die Situation in der Mundhöhle , Zahnfleischentzündungen können entstehen.
- Allergien gegen Inhaltsstoffe der Bleichgele.
- Stark durchsichtige Zähne: Wirken oft grau, jedoch infolge der durchscheinenden Mundhöhle. Bleaching hat hier keinen Effekt.
- Verboten ist die Zahnaufhellung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
- Starke Zahnmissbildungen und Strukturfehler: Sie erfordern meist restaurative Maßnahmen.
Wann ist ein Bleaching nicht empfehlenswert?
- Bei einer schlechten Mundhygiene, Karies oder defekten Zahnfüllungen: Die Zähne müssen in diesem Fall zuerst versorgt werden.
- Aktive Parodontitis: Muss vorher behandelt werden.
- Freiliegende Zahnhälse bzw. Zahnempfindlichkeiten: sollten erst vorbereitet werden oder werden komplett aus dem Bleichen ausgespart.
- Bei starken Rauchern ist das Bleichen zwar durchführbar aber mit einer hohen Rückfallgefahr zu rechnen.
- Schmelzrisse stellen kein grundsätzliches Hindernis dar; man muss jedoch mit erhöhten Zahn- Sensibilitäten rechnen.
- Bei schweren Allgemeinerkrankungen bzw. Chemotherapien ist der behandelnde Arzt zu konsultieren.
Muss ich zum Bleichen immer den Zahnarzt aufsuchen?
Es empfiehlt sich dringend, unter zahnärztlicher Aufsicht zu bleichen. Zuerst muss nämlich abgeklärt werden, ob die Zähne für die Prozedur überhaupt geeignet sind. Kronen, Brücken und Füllungen lassen sich in der Farbe nicht durch das Bleichmittel beeinflussen. Die Zähne müssen auf Karies, feinste Risse im Schmelz, defekte Füllungsränder oder freiliegende Zahnhälse kontrolliert werden. Nur bei gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollte gebleicht werden. Sonst können die Wirkstoffe ins Zahninnere eindringen und entzündliche Prozesse in Gang setzen. Leider muss manchmal auch auf die Grenzen des Machbaren hingewiesen werden– schneeweiße Zähne bekommt leider nicht jeder.
Die in den Drogerien erhältlichen Bleichmittel sind wesentlich niedriger dosiert, wirken oberflächlicher und können durch unsachgemäße Anwendung auch zu Reizungen an Zahnfleisch und Übelkeit durch das Schlucken der Mittel führen.
Bitte lassen Sie auch die Finger von „natürlichen Zahnaufhellungs-Selbstversuchen“. Im Internet liest man manchmal, das Backpulver, Salz, Erdbeeren, Zitronensaft, Bananenschalen und Natron auf die gelben Zähne einwirken können. Schon möglich, aber die Lauge, Säuren und der Fruchtzucker können den Schmelz irreversibel schädigen und Zahnfleischentzündungen können entstehen. Also backen Sie doch lieber einen leckeren Kuchen daraus.
Welche Nebenwirkungen und Risiken hat die Zahnaufhellung?
Die Gefahr von Nebenwirkungen ist bei einer sachgerechten Anwendung sehr gering. Beim versehentlichen Verschlucken von größeren Mengen des Bleichgels kann es zu Irritationen von Magen und Darm kommen. Kontakt mit Haut, Schleimhaut oder den Augen führt zu Reizungen. Es kann zu Empfindlichkeiten bis Schmerzen der Zähne kommen die in der Regel nach wenigen Tagen verschwinden. Wir empfehlen die Verwendung von Elmex Gelée mindestens einmal pro Woche. Bei "starkem Ziehen" können in Einzelfällen Schmerztabletten verschrieben werden. Bei starker, anhaltender Empfindlichkeit muss gegebenenfalls ein Kontrolltermin vereinbart werden. Auch das Zahnfleisch kann direkt nach dem Eingriff weiß verfärbt und empfindlich sein. Dieser Effekt verschwindet nach ca. einem Tag. Die behandelten Zähne können nach der Aufhellung empfindlich auf Temperaturreize reagieren dieser Effekt verschwindet in der Regel nach wenigen Tagen. Die Zähne können direkt nach dem Eingriff matt und fleckig wirken. Auch dies ist ein vorübergehender Effekt.
Bei Rauchern, Rotweintrinkern oder Patienten mit freiliegendem Dentin verfärben sich die Zähne nach dem Bleichen schneller wieder. Von dem Gebrauch von Raucherzahnpasten oder Zahn-Weiss Zahnpasten raten wir ab. Die Zähne werden dadurch rau und anfälliger für neue Verfärbungen und Überempfindlichkeiten.
Der Effekt der Aufhellung ist nicht eindeutig vorhersagbar; auch sind nicht immer alle Zähne gleich gut aufhellbar. In Einzelfällen bleibt der Effekt hinter der gewünschten Wirkung zurück. In manchen Fällen müssen Bleachings wiederholt werden.
Wie lange bleiben die Zähne hell?
Die Ergebnisse einer Bleaching-Behandlung sind sehr stabil, hängen jedoch auch von der Beanspruchung der Zähne und der Mundhygiene ab.
48 Stunden nach dem Bleichen sollte der Patient keine färbenden Speisen und Getränke zu sich nehmen. Außerdem ist es generell von Vorteil auf das Rauchen und auf potenziell färbende Mundspüllösungen zu verzichten. Wer viel Färbendes isst oder viel Tee, Kaffee und Rotwein trinkt muss häufiger aufhellen lassen. Eine optimale Mundhygiene und die regelmäßige Prophylaxesitzung sind Voraussetzung für den Erhalt des Ergebnisses.
Übernimmt die Kasse die Leistung?
Das Bleaching gehört nicht zu den medizinisch notwendigen (Heil-) Behandlungen, sondern zu den „kosmetischen Maßnahmen“ . Da es somit eine Wunschleistung/ Verlangensleistung ist, werden die Kosten nicht von Versicherungsträgern übernommen, sondern müssen privat gezahlt werden.
Quellen: PLAQUE N CARE 9, 2, 99-102 (2015), aktualisierte Version vom 22.06.2015
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